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Ausbildung - Allgemein
Zusätzlich zur normalen Ausbildung bieten wir Crash - Kurse an, in denen Sie das komplette Theoriewissen innnerhalb von 8 Tagen erhalten. Weitere Infos können telefonisch oder per e-Mail gerne erfragt werden.
Allgemeine Informationen zur Theoretischen Prüfung:
Ein gegliederter Unterrichtsplan für jede Klasse muss in der Fahrschule aushängen oder einsehbar sein. Die theoretische Ausbildung ist nur vollständig wenn alle für die jeweilige Klasse vorgeschriebenen Themen unterrichtet wurden. Das alleinige Ausfüllen von Theorie - Fragebögen gilt nicht als Unterricht. Wir bieten unseren Schülern allerdings durch Ausfüllen der Fragebögen die Gelegenheit, den Wissenstand sowie - zu gegebener Zeit - die Prüfungsreife zu testen. Dem Prüfer muss vor der theoretischen Prüfung die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrlehrer unterzeichnete Ausbildungsbescheinigung vorgelegt werden, welche den Besuch des gesetzlich vorgeschriebenen theoretischen Unterrichtes nachweist. Ohne Vorlage dieser Ausbildungsbescheinigung findet keine Prüfung statt.
Allgemeine Informationen zur Praktischen Ausbildung:
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung ist gegliedert in
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Grundausbildung *
besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) *
Verbinden und Trennen (bei Anhängerklassen) *
Prüfungsvorbereitung *
Abfahrtkontrolle (bei Lkw- und Busklasse)
Für jede Ausbildungsklasse ist in der Fahrschule ein Unterrichtsplan vorhanden.
Grundausbildung
In der Grundausbildung müssen sämtliche, für die Verkehrssicherheit wichtigen Ausbildungsinhalte geübt werden.
Dazu zählen unter anderem:
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Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt *
Anfahren und Schalten in der Ebene, im Gefälle und an Steigungen *
Abbiegen und Fahrstreifenwechsel *
Rückwärtsfahren und Wenden *
Halten und Parken *
Beachtung von Ampeln und Verkehrszeichen *
Angepasste Fahrgeschwindigkeit *
Überholen *
Vorfahrt *
Verhalten an Bahnübergängen, Bushaltestellen, an Zebrastreifen *
Verhalten gegenüber Kindern und alten Menschen *
Vorausschauendes Fahren und Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen *
Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen * Umweltschonende und energiesparende Fahrweise
Erst wenn dies alles gut sitzt, darf der Fahrlehrer mit den sog. Sonderfahrten (Autobahn-, Überland- und Nachtfahrten) beginnen. Für diese Fahrten sind Mindeststundenzahlen vorgeschrieben (Weitere Infos unter "Ausbildung / Klassen")
Wichtig Vor der Prüfung muss dem Prüfer die gesetzlich vorgeschriebene, vom Fahrschüler und Fahrschulinhaber unterschriebene, Ausbildungsbescheinigung übergeben werden, in der die Durchführung der Grundausbildung und der Sonderfahrten nachgewiesen wird. Ohne diese Bescheinigung findet keine Prüfung statt. Nach Ausbildungsabschluss stellt die Fahrschule einen Ausbildungsnachweis aus, in dem sämtliche Leistungen aufgeschlüsselt sind. Eine Kopie dieses Nachweises muss Ihnen die Fahrschule aushändigen. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Ausbildung abbrechen.
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