- Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
- Mindestalter: 15 Jahre
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
- Ausbildung: Theorie (12×90 Min Grundstoff, 2×90 Min Klassenspezifisch)
Praxis: 90 Minuten fahren in Begleitung eines Fahrlehrers
- Leicht zweirädrige Kraftfahrzeuge
- bis 45 km/h
- bis 50 ccm Fremdzündungsmotor
- bis 4 kW (Leistung)
- Leicht vierrädrige Kraftfahrzeuge
- bis 4 kW
- bis 45 km/h
- bis 50 ccm Fremdzündungsmotor
- bis 500 ccm Selbstzündungsmotor
- bis 425 kg
- nicht mehr als zwei Sitzplätze
- Mindestalter: 16 Jahre / 15 Jahre mit Schlüsselzahl 195
- Ausbildung: Theorie (12×90 Min Grundstoff, 2×90 Min Klassenspezifisch)
Praxis Fahrstunden
- Prüfung: Theorieprüfung und Praxisprüfung (55 Min)
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klasen: —
- Krafträder
- bis 125 ccm
- bis 11 kW (Verhältnis Leitung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
- 3-rädrige Kraftfahrzeuge
- mehr als 45 km/h
- mehr als 50 ccm
- bis 15 kW
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung: Theorie (12×90 Min Grundstoff 4×90 Min Klassenspezifisch)
Praxis Übungsstunden und
12×45 Min Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nacht)
- Prüfung: Theorieprüfung und Praxisprüfung (70 Min)
- Vorbesitz Erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klasse: AM
- Krafträder der Klasse A1
- bis 125 ccm
- bis 11 kW (Verhältnis Leitung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
- Mindestalter: 25 Jahre
- Ausbildung: Theorie (4×90 Min Klassenspezifisch)
Praxis (mind. 5×90 Min)
- Prüfung: —
- Vorbesitz erforderlich: 5 Jahre Führerscheinklasse B
- Gültigkeit: NUR innerhalb Deutschlands gültig! Zwischen Fahrerschulung und
Eintragung darf maximal 1 Jahr liegen
- Krafträder
- bis 35 kW, nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet
- Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg)
- Mindestalter: 18 Jahre
- Ausbildung: Theorie (12×90 Min Grundstoff 4×90 Min Klassenspezifisch)
Praxis Übungsstunden und
12×45 Min Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nacht)
- Prüfung: Theorieprüfung und Praxisprüfung (70 Min)
- Vorbesitz Erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klassen: AM / A1
- Krafträder
- Mehr als 45 km/h
- Mehr als 50 ccm
- 3-rädrige Kraftfahrzeuge
- Mehr als 45 km/h
- Mehr 50 ccm
- Mehr als 15 kW
- Mindestalter: 24 Jahre (bei Direktzugang)
21 Jahre (3-rädrige KFZ über 15 kW)
20 Jahre (mind. 2 Jahre Vorbesitz A2)
- Ausbildung: Theorie (12×90 Min Grundstoff 4×90 Min Klassenspezifisch)
Praxis Übungsstunden und
12×45 Min Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nacht)
- Prüfung: Theorieprüfung und Praxisprüfung (70 Min)
- Vorbesitz Erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klassen: AM / A1 / A2
- Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (lof) bestimmt und eingesetzt
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils
- bis 25 km/h
- auch mit Anhängern
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung: 12×90 Min Theorie
- Prüfung: Theorieprüfung
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klassen: —
- Zugmaschinen, für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (lof) bestimmt und eingesetzt
- bis 60 km/h
- auch mit Anhängern
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils
- bis 40 km/h
- auch mit Anhängern
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung: Theorie (12×90 Min Grundstoff, 4×90 Min klassenspezifisch)
Praxis Fahrstunden
- Prüfungen: Theorieprüfung und Praxisprüfung (70 Min)
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klassen: AM / L
- schaltgetriebene Kraftfahrzeuge (außer A1/A2/A)
- bis 3500 kg zGM*
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg zGM*
- mehr als 750 kg (Kombination max. 3500 kg zGM*)
- Mindestalter: 17 Jahre
- Ausbildung: Theorie (12×90 Min Grundstoff, 2×90 Min klassenspezifisch)
Praxis Übungsstunden und
12×45 Min Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nacht)
- Prüfungen: Theorieprüfung und Praxisprüfung KFZ mit Schaltgetriebe (55 Min)
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klassen: AM / L
- Schalt- und automatikgetriebene Kraftfahrzeuge (außer A1/A2/A)
- bis 3500 kg zGM*
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg zGM*
- mehr als 750 kg (Kombination max. 3500 kg zGM*)
- Mindestalter: 17 Jahre
- Ausbildung: Theorie (12×90 Min Grundstoff, 2×90 Min klassenspezifisch)
Praxis Übungsstunden und
12×45 Min Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nacht)
Min. 10×45 Min Fahrstd. Auf einem Schaltfahrzeug mit anschließender 15 minütiger Schaltkompetenz bei einem Fahrlehrer.
- Prüfungen: Theorieprüfung und Praxisprüfung KFZ mit Automatikgetriebe (55 Min)
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Eingeschlossene Klassen: AM / L
- rein automatikgetriebene Kraftfahrzeuge (außer A1/A2/A)
- bis 3500 kg zGM*
- bis 8 Personen außer dem Fahrer
- auch mit Anhänger
- bis 750 kg zGM*
- mehr als 750 kg (Kombination max. 3500 kg zGM*)
- Mindestalter: 17 Jahre
- Ausbildung: Theorie (12×90 Min Grundstoff, 2×90 Min klassenspezifisch)
Praxis Übungsstunden und
12×45 Min Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nacht)
- Prüfungen: Theorieprüfung und Praxisprüfung KFZ mit Automatikgetriebe (55 Min)
- Vorbesitz erforderlich: Nein
- Kraftwagen der Klasse B und Anhänger
- über 750 kg
- bis 3500 kg zGM*
- Mindestalter: 17 Jahre
- Ausbildung: KEINE Theorie
Praxis Übungsstunden Einweisung am Fahrzeug mit Verbinden und Trennen und
5×45 Min Sonderfahrten (3x Überland, 1x Autobahn, 1x Nacht)
- Prüfungen: Praxisprüfung bestehend aus zwei Teilen:
- Verbinden und / oder Trennen (15 Min)
- Fahren (40 Min)