FÜHRERSCHEINKLASSEN
Wir bilden folgende Führerschienklassen aus:
MOTORRAD

Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor, mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h.

Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer maximalen Geschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³. Für Elektomotoren gilt die maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³. Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Mindestalter: 16 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,2 kW/kg nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Mindestalter: 21 Jahre

AUTO

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Maximale Personenanzahl 8, zzgl. Fahrer.  Für Anhänger gilt: zulässige Gesamtmasse  nicht mehr als 750 kg.  Bei Anhängern über 750 kg  darf das Gesamtgewicht 3.500 kg nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre

Fahrzeuge der Klasse B und einem Anhänger.

Der Anhänger  und das Zugfahrzeug dürfen die  zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre

Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger:

Zulässige Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zG der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Traktoten/Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

Auch mit Anhängern, bis zu max. 25 km/h

Mindestalter: 16 Jahre

Traktoten/Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h

Mindestalter: 18 Jahre

Wir bieten an unseren Fahrschulstandorten in Dornhan und Sulz regelmäßige  Nachschulungen für Fahranfänger an. Bitte kontaktiere uns, wir beraten Dich gerne und ausführlich!